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   LG Essen, 11.12.2018 - 5 O 65/18   

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https://dejure.org/2018,50035
LG Essen, 11.12.2018 - 5 O 65/18 (https://dejure.org/2018,50035)
LG Essen, Entscheidung vom 11.12.2018 - 5 O 65/18 (https://dejure.org/2018,50035)
LG Essen, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 5 O 65/18 (https://dejure.org/2018,50035)
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  • LG Saarbrücken, 14.06.2017 - 12 O 104/16

    Neuwagenkaufvertrag: Rücktritt bei Fahrzeugausstattung mit den Abgaswert

    Auszug aus LG Essen, 11.12.2018 - 5 O 65/18
    Durch das Inverkehrbringen der mit dem Motor EA189 ausgestatteten Fahrzeuge ohne Offenlegung der eingebauten Software zum Modiwechsel im Prüfstand - so auch des streitgegenständlichen Fahrzeuges - hat die Beklagte der Klägerin in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise vorsätzlich Schaden zugefügt (i.E. so auch: LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017, Az.: 2 O 118/16; LG Saarbrücken, Urteil vom 14.06.2017, Az.: 12 O 104/16).

    Der durchschnittliche Käufer darf erwarten, dass die auf dem Prüfstand getesteten Werte bis auf den Umstand der Laborumgebung keine verändernden Faktoren erfahren haben und aus diesem Grund keine Gefahr für die Genehmigungsfähigkeit begründet wurde (vgl. hierzu auch: LG Saarbrücken, Urteil vom 14.06.2017, Az.: 12 O 104/16).

  • LG Paderborn, 07.04.2017 - 2 O 118/16

    Rückgabe eines Fahrzeuges

    Auszug aus LG Essen, 11.12.2018 - 5 O 65/18
    Durch das Inverkehrbringen der mit dem Motor EA189 ausgestatteten Fahrzeuge ohne Offenlegung der eingebauten Software zum Modiwechsel im Prüfstand - so auch des streitgegenständlichen Fahrzeuges - hat die Beklagte der Klägerin in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise vorsätzlich Schaden zugefügt (i.E. so auch: LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017, Az.: 2 O 118/16; LG Saarbrücken, Urteil vom 14.06.2017, Az.: 12 O 104/16).

    Substantiierter Gegenvortrag zu dieser Indizwirkung fehlt (vgl. LG Paderborn, unter Anwendung des 8 138 Abs! 3 ZPO: Urteil vom 07.04.2017, Az.: 2 O 118/16; vgl. auch: LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az.: 30 139/16 zur sekundären Darlegungslast).

  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Auszug aus LG Essen, 11.12.2018 - 5 O 65/18
    Der in der Öffentlichkeit diskutierte Verdacht, dass die Fahrzeuge des streitgegenständlichen Motortyps nach Durchführung des Softwareupdates Nachteile z.B. hinsichtlich der Geräuschentwicklung, des" Verschleißes von Teilen oder im Verbrauch aufweisen könnten genügt, um eine Makelbehaftung zu bejahen (so im Ergebnis auch: LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az.: 3 O 139/16).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Essen, 11.12.2018 - 5 O 65/18
    Der Charakter des Fahrzeuges als Unfallfahrzeug lässt sich nicht korrigieren (vgl. insgesamt: BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az.: VIII ZR 330/06).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus LG Essen, 11.12.2018 - 5 O 65/18
    Auch kann verwiesen werden auf die Rechtsprechung zur einer Pflicht zur ausreichenden Dokumentation und Informationsspeicherungspflicht (BGH, Urteil vom 02.02.1996, Az.: V ZR 239/94).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2017 - 6 U 146/16

    Außerordentliche Kündigung und/oder Anfechtung eines Pkw-Leasingvertrages:

    Auszug aus LG Essen, 11.12.2018 - 5 O 65/18
    Ihre Darlegung ist zumutbar (vgl. hierzu ingesamt: LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az.: 30 139/16; a.A. wohl: OLG Stuttgart, Urteil vom 25.04.2017, Az.: 6 U 146/16).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Auszug aus LG Essen, 11.12.2018 - 5 O 65/18
    Soweit sich die Beklagte darauf beruft, dass die internen Ermittlungen nicht abgeschlossen seien, kann aus diesem Umstand gefolgert werden, dass zumindest, sollte man sich dieser Wertung nicht anschließen, Organisationsmängel vorliegen, aufgrund derer die Beklagte sich so behandeln lassen muss, als ob anstelle von Verrichtungsgehilfen verfassungsmäßige Vertreter gehandelt hätten (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 08.07.1980, Az.: VI ZR 158/78).
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